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   OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 13 U 98/94   

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OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 13 U 98/94 (https://dejure.org/1995,7710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.1995 - 13 U 98/94 (https://dejure.org/1995,7710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 1995 - 13 U 98/94 (https://dejure.org/1995,7710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 517
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93

    Schwiegereltern; Zuwendungen an Ehegatten; Erwerb eines Eigenheims; Scheidung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 13 U 98/94
    Zuwendungen der Schwiegereltern zum Erwerb eines Familienheims können nach dem Scheitern der Ehe zu einem Ausgleichsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder wegen Nichterreichens des mit der Schenkung verfolgten Zwecks führen (OLG Oldenburg FamRZ 1994, 1245 ; OLG Köln FamRZ 1994, 1242 = MittRhNotK 1994, 114 ).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 13 U 110/94

    Übertragung eines Grundstücksanteils als unbenannte Zuwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 13 U 98/94
    4. Schuldrecht/Familienrecht - Ausgleichsansprüche wegen einer ehebedingten Zuwendung bei Gütertrennung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.3. 1995 - 13 U 110/94) BGB §§ 242; 516 1. Eine Übertragung unter Ehegatten kann auch dann eine ehebedingte Zuwendung darstellen, wenn sie ausdrücklich als Schenkung bezeichnet wurde.
  • OLG Köln, 10.11.1993 - 27 U 220/92

    Schenkung Bereicherung Zweckverfehlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 13 U 98/94
    Zuwendungen der Schwiegereltern zum Erwerb eines Familienheims können nach dem Scheitern der Ehe zu einem Ausgleichsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder wegen Nichterreichens des mit der Schenkung verfolgten Zwecks führen (OLG Oldenburg FamRZ 1994, 1245 ; OLG Köln FamRZ 1994, 1242 = MittRhNotK 1994, 114 ).
  • BGH, 23.09.1983 - V ZR 67/82

    Zur Rückforderung einer Zweckschenkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 13 U 98/94
    Zu fordern ist, daß alle Beteiligten eine bestimmte Vorstellung über die künftige Verwendung der Zuwendung haben (BGH NJW 1984, 233 = DNotZ 1985, 83 ).
  • OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02

    Voraussetzungen der Veräußerung eines Erbbaurechts; Anspruch wegen Rückforderung

    Scheitert die Ehe nachträglich, so kommt allenfalls ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (Urteil des Senats, a. a. O.; vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; ferner OLG Köln, NJW 1994, 1540, das in derartigen Fällen von einem Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt BGB ausgeht).

    Grundsätzlich ist zwar anerkannt, dass sich bei Zuwendungen von Schwiegereltern an den Ehegatten ihres Kindes bei nachträglichem Scheitern der Ehe ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben kann, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (BGHZ 129, 259, 266 f.; Urteil des Senats, a. a. O.; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; Palandt-Heinrichs, § 313 Rdnr. 48).

    Es ist weder ersichtlich noch vom Beklagten dargelegt, welche anderen Gründe als die fortbestehende Ehe mit dessen Tochter die Kläger hätten veranlassen können, auch dem Beklagten das hälftige Erbbaurecht - soweit wertmäßig nicht durch den Kaufpreis gedeckt - zukommen zu lassen (vgl. zu dieser regelmäßigen Motivation von Schwiegereltern auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517, 518; OLG Köln, NJW 1994, 1540, 1542; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539, 1540; LG Oldenburg, NJW-RR 1998, 1, 2).

  • OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01

    Rückforderung von Zuwendungen der Eltern an Tochter und Schwiegersohn;

    so kommt ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; ferner OLG Köln, NJW 1994, 1540, das in derartigen Fällen von einem Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB ausgeht).

    Es ist weder ersichtlich noch vom Beklagten dargelegt, welche anderen Gründe als die fortbestehende Ehe mit dessen Tochter den Kläger hätten veranlassen können, auch dem Beklagten erhebliche Geldbeträge zukommen zu lassen (vgl. zu dieser regelmäßigen Motivation von Schwiegereltern auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517, 518; OLG Köln, NJW 1994, 1540, 1542; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539, 1540; LG Oldenburg, NJW-RR 1998, 1, 2).

  • OLG Naumburg, 30.01.1997 - 7 W 2/97

    Bereicherung wegen Zweckverfehlung; Rückforderung Zuwendungen unter Ehegatten;

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